Erscheinungsdatum: 26.05.2025
Reisen - welche Voraussetzung sind für eine Steuerabsetzbarkeit gegeben? Repräsentation - nicht absetzbar! - Präsentation / Werbung - absetzbar
Wichtige Hinweise aus aktueller Betriebsprüfung
Ich habe kürzlich eine sehr strenge Betriebsprüfung durch das Finanzamt erlebt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse möchte ich gerne mit Ihnen teilen. Die Finanzbehörde zeigt sich zunehmend kompromisslos und legt gesetzliche Bestimmungen äußerst streng aus. Eine sorgfältige Dokumentation und korrekte Abwicklung steuerlich relevanter Sachverhalte ist daher wichtiger denn je.
1. Geschäftsreisen – Was ist zu beachten?
Damit Reisekosten steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt werden und Vorsteuer geltend gemacht werden kann, sind folgende Punkte unbedingt zu beachten:
Rechnungsstellung: Die Rechnung muss auf das Unternehmen ausgestellt sein. Rechnungen auf den Namen von Mitarbeiter:innen oder auf Privatpersonen führen zum Verlust des Vorsteuerabzugs.
Tätigkeitsnachweis: Für jeden Reisetag (ausgenommen Wochenenden) ist ein Tätigkeitsbericht zu führen. Dieser sollte enthalten:
Dokumentation der beruflichen Veranlassung: Allgemeine Formulierungen („Besprechung“, „Seminar“, „Tagung“) oder unklare Teilnehmerangaben reichen nicht aus. Es muss nachvollziehbar sein, warum die Reise beruflich notwendig war.
Privatausgaben auf Hotelrechnungen vermeiden!
Skipässe, Spa-Anwendungen, alkoholische Getränke etc. sollten nicht auf der Rechnung aufscheinen.
2. Werbung und Geschenke – steuerlich richtig absetzen
Einkommen- / Körperschaftsteuer
Werbegeschenke sind abzugsfähig, wenn sie:
Nicht abzugsfähig sind Geschenke zu Repräsentationszwecken, wie:
Diese gelten als nicht betrieblich veranlasst und sind daher steuerlich nicht absetzbar.
Empfänger:innen von Geschenken
Tipp: Dokumentieren Sie den Werbecharakter mit einem Foto des Geschenks samt sichtbarem Firmenlogo. Das erhöht die Nachvollziehbarkeit im Prüfungsfall.
3. Umsatzsteuerliche Regelung bei Geschenken
Fazit – was wir künftig beim Buchen benötigen
Wir buchen künftig nur mehr Belege mit folgenden Angaben:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei fehlenden Informationen Rückfragen stellen müssen. Ohne diese Angaben besteht das Risiko, dass uns das Finanzamt eine Mitwirkung an steuerlich nicht ordnungsgemäßem Verhalten (bis hin zur „quasi-Hinterziehung“) unterstellt.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße,
Christine Hapala & Thomas Hapala
Wir bemühen uns um sorgfältige Datenzusammenstellung können jedoch keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.